Zur Neugründung einer regionalen Gruppe sollten folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:- Mindestens 7 Personen müssen zugehörig sein- Es sollten sind mindestes 4 Treffen in 12 Monaten stattfinden- Durchschnittlich müssen mindestens 5 Personen anwesend sein- Die Bildung von "Inseln" innerhalb einer Region sollte vermieden werden um eine Zerstreuung der Interessengemeinschaft zu verhindern („Aggregationspflicht“)- Ein regionaler Vorsitzende/r muss mit einfacher Mehrheit (ggf. durch geheime Wahl) benannt werden - Neugegründete Gruppen (jünger als 1 Jahr) brauchen nicht zu wählen – Benennung eines regionalen Vorsitzenden ist ausreichend Einige der Pflichten des/der regionalen Vorsitzenden:- Erstellung eines Quartalsberichts der Aktivitäten der regionalen Benutzergruppe (gemäß Vorlage)- Erfassung und zeitnahe Übermittlung von Teilnehmerlisten an Gruppentreffen- Austeilung und Rücksendung von Fragebögen bei jedem Treffen- Kommunikation von Vereinsinformationen an die Teilnehmer der TreffenFür weitere Fragen und Anregungen steht Ihnen der Vorstand jederzeit gerne zur Verfügung.
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