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    • Thurn-und-Taxis-Str. 10, Nürnberg
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Mitgliedschaft – Wie werde ich Mitglied des PASS Deutschland e.V.?

Die Vorgehensweise

Um kostenloses Mitglied des PASS Deutschland e.V. zu werden musst Du nur zwei einfache Schritte erledigen und schon stehen Dir alle Vorteile der PASS Deutschland e.V. Mitgliedschaft offen.

    1. Leg Dir ein Benutzerkonto auf dieser Website an und melde Dich mit dem Benutzerkonto einmal an.
    2. Lad Dir den Mitgliedsantrag des PASS Deutschland e.V. hier herunter, füll ihn aus, druck ihn aus, unterschreib ihn und schick ihn entweder per E-Mail an hq@sqlpass.de oder per Fax an die Rufnummer  +49.6434 218.499.3. Das Orginal kannst Du zu Deinen Unterlagen heften.

Als eingetragener deutscher Verein sind wir aus Datenschutzbestimmungen dazu verpflichtet genau diese Vorgehensweise umzusetzen.

 

Der Mitgliedsantrag

Der Mitgliedsantrag enthält zwei Teile:

  • Zum einen den eigentlichen „Mitgliedsantrag“ , um die gesetzlichen Anforderungen abdecken zu können.
  • Zum Anderen die „Einwilligung gem. BDSG“. Diese ist notwendig, damit wir Deine personenbezogenen Daten auf einer gesicherten juristischen Basis speichern können.

Das Kleingedruckte

Natürlich gibt es auch bei uns „das Kleingedruckte“. Lies Dir bitte den folgenden Abschnitt durch:

Im Rahmen der Mitgliedschaft im PASS Deutschland e.V. werden folgende personenbezogene Daten der Mitglieder gespeichert:

  • Name und Vorname
  • Mitgliedsnummer
  • Eintritts- und Austrittsdatum
  • Postadressen
  • E-Mail-Adressen
  • Telefonnummern
  • Telefaxnummern
  • sonstige von Mitglied angegebene Profilinformationen.

Die personenbezogenen Daten werden zu vereinsinternen Kommunikation herangezogen und zu Auswertungen verdichtet, die eine Betrachtung vereinsspezifischer Aspekte ermöglichen. Die Auswertungen der personenbezogenen Daten werden nur durch bevollmächtigte Personen durchzuführen sein und nur für den Vereinszweck zugänglich gemacht. Sonstige Auswertungen, die personenbezogene Daten zu statistischen Zwecken ohne Bezug auf das Mitglied enthalten, bedürfen nicht der besonderen Zustimmung, wenn das Mitglied der Speicherung und Verarbeitung zugestimmt hat.

Eine mögliche Erweiterung der Zustimmung – wenn es die Entwicklung des Vereins und des Vereinsangebotes erfordert – wird zur Vereinfachung des Ablaufs nach Einwilligung zur grundsätzlichen Speicherung der Daten auf elektronischem Wege erfolgen.